Endspurt – eRechnungspflicht ab 01.01.2025: Was Unternehmen mindestens umsetzen müssen!

Endspurt – eRechnungspflicht ab 01.01.2025: Was Unternehmen mindestens umsetzen müssen!

Ab dem 01.01.2025 gilt die verpflichtende Annahme von eRechnungen – ohne Übergangsfristen! Unternehmen sollten jetzt handeln, um die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen.

Was ist mindestens zum 01.01.2025 nötig?

  1. Empfangsbereitschaft sicherstellen
    Ihr Unternehmen muss eRechnungen empfangen können. Eine E-Mail-Adresse, die für diesen Zweck eingerichtet ist, reicht aus.

  2. eRechnungen erkennen und verarbeiten
    Sie benötigen eine Lösung, die eRechnungen korrekt visualisiert, validiert und in Ihre Prozesse integriert.

  3. Revisionssichere Archivierung
    eRechnungen müssen gesetzeskonform archiviert werden – digital, sicher und nachvollziehbar.

Für den Versand von eRechnungen gelten Übergangsfristen, aber auch hier lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung!

Mit dem inoxision Belegpostfach (www.belegpostfach.de), eingerichtet in 5 Minuten, erfüllen Sie diese Anforderungen – und mehr!
Hier erfahren Sie mehr.

Mehr Informationen zur eRechnungspflicht?
Das FAQ des Bundesfinanzministeriums bietet detaillierte Einblicke.

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