Endspurt – eRechnungspflicht ab 01.01.2025: Was Unternehmen mindestens umsetzen müssen!
Endspurt – eRechnungspflicht ab 01.01.2025: Was Unternehmen mindestens umsetzen müssen!
Ab dem 01.01.2025 gilt die verpflichtende Annahme von eRechnungen – ohne Übergangsfristen! Unternehmen sollten jetzt handeln, um die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen.
Was ist mindestens zum 01.01.2025 nötig?
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Empfangsbereitschaft sicherstellen
Ihr Unternehmen muss eRechnungen empfangen können. Eine E-Mail-Adresse, die für diesen Zweck eingerichtet ist, reicht aus. -
eRechnungen erkennen und verarbeiten
Sie benötigen eine Lösung, die eRechnungen korrekt visualisiert, validiert und in Ihre Prozesse integriert. -
Revisionssichere Archivierung
eRechnungen müssen gesetzeskonform archiviert werden – digital, sicher und nachvollziehbar.
Für den Versand von eRechnungen gelten Übergangsfristen, aber auch hier lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung!
Mit dem inoxision Belegpostfach (www.belegpostfach.de), eingerichtet in 5 Minuten, erfüllen Sie diese Anforderungen – und mehr!
Hier erfahren Sie mehr.
Mehr Informationen zur eRechnungspflicht?
Das FAQ des Bundesfinanzministeriums bietet detaillierte Einblicke.
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